Rechtliche Hinweise
„Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Versicherungsvertrieb)“
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Versicherungsvertrieb)
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Transparenzverordnung) und betreffen lediglich die Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte auf Basis der Erlaubnis nach § 34 d GewO.
Die RWB Partners GmbH berät ausschließlich zu der fondsgebundenen Lebensversicherung „RWB Premium Select“ der Quantum Leben AG lediglich ein Versicherungsanlageprodukt für den österreichischen Markt und zu der fondsgebundenen Rentenversicherung „Private Capital Police“ der Quantum Leben AG für den deutschen Markt. In beiden Fällen erfolgt die Investition in einen Fonds, der von einem mit der RWB Partners GmbH verbunden Unternehmen (MPEP Luxembourg Management S.à r.l.) verwaltet wird. Soweit also die RWB Partners GmbH überhaupt zu Versicherungsanlageprodukten berät (in sehr geringem Umfang), findet dies lediglich bezogen auf ein Produkt der Quantum Leben AG statt. Insofern gibt es im Rahmen der Versicherungsberatung selbst weder Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken noch eine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik. Auf Ebene des Fonds finden die nachhaltigkeitsbezogenen Strategien und Maßnahmen der MPEP Luxembourg Management S.à r.l. Anwendung.